Schießprüfung: 30.04.22, LJV-Schießstand Landau
Schriftliche Prüfung: 11.05. 22, Bürgersaal, Rathaus Bornheim
Mündliche + Praktische Prüfung: 17. + 18.05.22, Waldwerkstatt Taubensuhl
Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung
Der Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung muss spätestens 3 Wochen vor der geplanten Prüfung bei der zuständigen unteren Jagdbehörde vorliegen, sind folgende Nachweise beizufügen:
- Durchschrift des Antrages auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei der Behörde
- Nachweis einer ausreichenden Haftpflicht und Unfallversicherung
(wird durch die Kreisgruppe erbracht) - Bei Minderjährigen die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
- Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühr
- Bescheinigung Mentor zur Jägerprüfung