Förderung der Hundeführer der Kreisgruppe SÜW
Die Kreisgruppe SÜW gewährt Zuschüsse zur Förderung des Jagdhundewesens aus Mitteln der Hundesolidaritätskasse SÜW. Diese stehen ausschließlich Mitgliedern der Kreisgruppe zur Verfügung und bedürfen einer Antragsstellung. Die Höhe der Zuschüsse wird jährlich zu Beginn des Jahres von dem Vertrauensleuteausschuss der Hundesolidaritätskasse SÜW festgelegt.
Aktuell werden folgende Zuschüsse gewährt:
- Anschaffung eines Ortungsgerät (Handgerät) 150,00 EUR/ einmalig
- Besuch eines Schwarzwildgewöhnungsgatters 100,00 EUR pro Hund / einmalig
Es muss die Bestätigung durch den Gattermeister mit dem Antrag eingereicht werden.
Auf Anforderung bestätigt der Gattermeister den Besuch. Hierfür gibt es ein eigenes Formular. Die Hundeführer sollen dies bitte mit dem Gattermeister abklären. - Bestandene Leistungsprüfung 200,00 EUR / pro Hund
(VSwP, VFSP, GP, VGP oder VP) - Aujeszky- Todesfall
Im Todesfall eines Hundes durch die Aujeszky-Krankheit , erhalten Kreisgruppenmitglieder bei Vorlage einer tierärztlichen Bescheinigung eine Entschädigung gem. Statuten (2b)
Die Zuschussanträge müssen bis spätestens zum 31.12.2024 vorgelegt und nachgewiesen werden. Ein Rechtsanspruch auf Auszahlung besteht nicht.
Bitte richten Sie alle Anträge an:
christian.schnepf@wald-rlp.de
Anmeldung zur Prüfung über die Brauchbarkeit von Jagdhunden
Antrag auf Zuschuss für eine Hundeprüfung
Brauchbarkeit, VSwPr, VP, GP,oder VGP