Brauchbarkeit

Förderung der Hundeführer der Kreisgruppe SÜW

Auch in diesem Jahr erhalten Hundeführer auf Antrag finanzielle Förderung, welche sich wie folgt darstellt:

  • Zuschuss auf Antrag für Mitglieder der Kreisgruppe, die 2021 eine Brauchbarkeitsprüfung bestehen oder durch Rasseprüfungen die Brauchbarkeit erreichen: 100,00 €.
  • Zuschuss auf Antrag für Mitglieder der Kreisgruppe, die 2021 eine VSwP, VFSP, GP, VGP oder VP bestehen: 200,00 €
  • Zuschuss auf Antrag für Mitglieder der Kreisgruppe, die 2021 ein Saugatter besuchen 150,00 €/Hund (einmalig)
  • Zuschuss für Kreisgruppenmitglieder, die sich 2021 ein Ortungsgerät anschaffen von 150,00 € (einmalig).
  • Im Todesfall eines Hundes durch die Aujeszkysche Krankheit (AK) bei Vorlage einer tierärztlichen Bescheinigung erhalten Kreisgruppenmitglieder eine Entschädigung gemäß Statuten (2b)

Alle Anträge müssen dem Hundeobmann spätestens am 31.12.2021 vorliegen.

Ch. Schnepf

Anmeldung zur Prüfung über die Brauchbarkeit von Jagdhunden

Antrag auf Zuschuss für eine Hundeprüfung

Brauchbarkeit, VSwPr, VP, GP,oder VGP

Antrag auf Zuschuss Schwarzwildgatter

Gemeinsame Empfehlungen des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz e. V. und der in Rheinland-Pfalz vertretenen Zucht- und Prüfungsvereine des Jagdgebrauchshundeverbands e.V. (JGHV)