
Förderung der Hundeführer der Kreisgruppe SÜW
Auch in diesem Jahr erhalten Hundeführer auf Antrag finanzielle Förderung, welche sich wie folgt darstellt:
- Zuschuss auf Antrag für Mitglieder der Kreisgruppe, die 2021 eine Brauchbarkeitsprüfung bestehen oder durch Rasseprüfungen die Brauchbarkeit erreichen: 100,00 €.
- Zuschuss auf Antrag für Mitglieder der Kreisgruppe, die 2021 eine VSwP, VFSP, GP, VGP oder VP bestehen: 200,00 €
- Zuschuss auf Antrag für Mitglieder der Kreisgruppe, die 2021 ein Saugatter besuchen 150,00 €/Hund (einmalig)
- Zuschuss für Kreisgruppenmitglieder, die sich 2021 ein Ortungsgerät anschaffen von 150,00 € (einmalig).
- Im Todesfall eines Hundes durch die Aujeszkysche Krankheit (AK) bei Vorlage einer tierärztlichen Bescheinigung erhalten Kreisgruppenmitglieder eine Entschädigung gemäß Statuten (2b)
Alle Anträge müssen dem Hundeobmann spätestens am 31.12.2021 vorliegen.
Ch. Schnepf
Anmeldung zur Prüfung über die Brauchbarkeit von Jagdhunden
Antrag auf Zuschuss für eine Hundeprüfung
Brauchbarkeit, VSwPr, VP, GP,oder VGP