Zuschüsse für Hundeführer 2024
Die Kreisgruppe SÜW gewährt Zuschüsse zur Förderung des Jagdhundewesens aus Mitteln der Hundesolidaritätskasse SÜW. Diese stehen ausschließlich Mitgliedern der Kreisgruppe zur Verfügung und bedürfen einer Antragsstellung. Die Höhe der Zuschüsse wird jährlich zu Beginn des Jahres von dem Vertrauensleuteausschuss der Hundesolidaritätskasse SÜW festgelegt.
Aktuell werden folgende Zuschüsse gewährt:
a) Anschaffung eines Ortungsgerät (Handgerät) 150,00 EUR/ einmalig
b) Besuch eines Schwarzwildgewöhnungsgatters 100,00 EUR pro Hund / einmalig
c) Bestandene Leistungsprüfung (VSwP, VFSP, GP, VGP oder VP) 200,00 EUR / pro Hund
d) Aujeszky- Todesfall: Im Todesfall eines Hundes durch die Aujeszky-Krankheit , erhalten Kreisgruppenmitglieder bei Vorlage einer tierärztlichen Bescheinigung eine Entschädigung gem. Statuten (2b)
Die Zuschussanträge müssen bis spätestens zum 31.12.2024 vorgelegt und nachgewiesen werden. Ein Rechtsanspruch auf Auszahlung besteht nicht.
Bitte richten Sie alle Anträge an:
christian.schnepf@wald-rlp.de