Gesellschaftsjagden (ausgenommen Baujagden), bei denen Hunde zum Stöbern eingesetzt werden, müssen mindestens 3 Tage vor dem Jagdtag angemeldet werden.
Jagden können nicht nachträglich gemeldet werden.
Bei Gemeinschaftsjagden mit mehreren beteiligten Revieren (auch Revieren eines Pächters) ist für jedes einzelne Revier eine Meldung auszufüllen.
JAGDANMELDUNG
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