Schießwesen

Markus Großmann
Dagstuhler Str. 86
66687 Wadern-Morscholz

Markus Steiner
Kreuzstr. 9
76863 Herxheim-Hayna

Tim Wegmann
Kramstr. 4
76829 Landau
Jagdhundewesen

René Roger Kirsch
Am Steinmetzbrünnel 7
76846 Hauenstein

Christian Schnepf
Forststr. 10
76857 Dernbach

Melissa Michel
Weinstr. 85
76857 Albersweiler
Wildbretmarketing
Jagdliches Brauchtum

Klaus Mewes
Im Klemmental 7
76857 Albersweiler

Anne Rastätter
3 Rue du Faubourg
F 67630 Lauterbourg
Wichtig
Bei allen Anfragen, die Bläsergruppe betreffend, wenden Sie sich bitte ausschließlich an die folgende E-Mail Adresse:
Öffentlichkeitsarbeit

Herbert Tritscher
Am Jagdstock 36
76829 Landau

Sabine Döhler
An der Neumühle 1
76855 Annweiler a. T.
Presse und Informationsdienst

Herbert Tritscher
Am Jagdstock 36
76829 Landau

Franz-Josef Steiner
Friedhofstraße 5
76889 Schweigen-Rechtenbach

Christian Rong
Königsgasse 6
76833 Frankweiler
Natur- und Umweltschutz

Peter Theis
Hainbachring 16
76879 Hochstadt

Andrea Frech
Jägerausbildung

Norbert Hirth
Dammheimer Str. 13
76879 Bornheim

Andrea Frech

Jörg Sigmund
Klostergasse 13
76857 Eußerthal
Junge Jäger
Kreisjagdmeister

Jörg Sigmund
Klostergasse 13
76857 Eußerthal

Paul Hammer
Landauer Straße 46c
76833 Böchingen
Der Kreisjagdmeister ist als Berater der Unteren Jagdbehörde in allen mit der Jagd in Zusammenhang stehenden Fragen zu hören. Die Vorbereitung jagdlicher Angelegenheiten kann ihm übertragen werden. Der Kreisjagdmeister ist Ehrenbeamter des Landes.
In kreisfreien Städten sollen die Aufgaben des Kreisjagdmeisters bei der Unteren Jagdbehörde durch Verwaltungsvereinbarung auf den Kreisjagdmeister bei der Unteren Jagdbehörde eines angrenzenden Landkreises übertragen werden.
Der Kreisjagdmeister und sein Stellvertreter werden auf die Dauer von fünf Jahren gewählt; beim Ausscheiden eines Gewählten wird dessen Nachfolger für die Dauer der noch laufenden Amtszeit des Ausgeschiedenen gewählt. Die Wahl bedarf der Bestätigung der Unteren Jagdbehörde.
Seine Tätigkeiten im Kreisjagdbeirat (Auszug aus § 36 LJG)
Bei jeder Unteren Jagdbehörde wird ein Jagdbeirat (Kreisjagdbeirat) gebildet, der die Jagdbehörden in allen wichtigen Fragen der Jagdverwaltung zu beraten hat. Er wirkt bei der Bestätigung oder der Festsetzung der Abschusspläne mit (§21 Abs. 2 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes).
Die Sitzungen des Jagdbeirates werden durch den Kreisjagdmeister einberufen und geleitet.
