Statuten – Hundesolidaritätskasse

Bei Jagdarten, bei denen der Hund außerhalb des Einwirkungsbereichs seines Herrn Wild sucht und vor die Schützen bringt, ist dieser Hund besonderen Gefahren ausgesetzt. Es kommt nicht selten zu Verletzungen oder gar zum Verlust des Hundes.
Um die Arbeit der Hundeführer anzuerkennen und die eventuell anfallenden Kosten gerechter zu verteilen, hat die LJV-Kreisgruppe Südliche Weinstraße eine Solidaritätskasse gegründet, die bei Verletzung oder Tod eines Hundes während einer Gesellschaftsjagd dem betroffenen Hundeführer finanzielle Unterstützung bietet. Eingeschlossen sind auch Hunde, die nach einer angemeldeten Jagd zur Nachsuche eingesetzt werden.
Zudem sind Nachsuchenhunde über das Jagdrevier der Kreisgruppe SÜW, von wo aus die Nachsuche erfolgt, während eines Jagdjahres eingeschlossen. Über die Teilnahme von Jagdrevieren außerhalb der Kreisgruppe SW entscheidet der Vorstand der Kreisgruppe.

Hundesolidaritätskasse – Statuten

Satzung (Stand 03/2024)

Hundesolidaritätskasse – Zuschüsse

Übersicht (Stand 02/2022)