Bei Jagdarten, bei denen der Hund außerhalb des Einwirkungsbereichs seines Herrn Wild sucht und vor die Schützen bringt, ist dieser Hund besonderen Gefahren ausgesetzt. Es kommt nicht selten zu Verletzungen oder gar zum Verlust des Hundes.
Um die Arbeit der Hundeführer anzuerkennen und die eventuell anfallenden Kosten gerechter zu verteilen, hat die LJV-Kreisgruppe Südliche Weinstraße eine Solidaritätskasse gegründet, die bei Verletzung oder Tod eines Hundes während einer Gesellschaftsjagd dem betroffenen Hundeführer finanzielle Unterstützung bietet. Eingeschlossen sind auch Hunde, die nach einer angemeldeten Jagd zur Nachsuche eingesetzt werden.
Zudem sind Nachsuchenhunde über das Jagdrevier der Kreisgruppe SÜW, von wo aus die Nachsuche erfolgt, während eines Jagdjahres eingeschlossen. Über die Teilnahme von Jagdrevieren außerhalb der Kreisgruppe SW entscheidet der Vorstand der Kreisgruppe.
Hundesolidaritätskasse – Statuten
Satzung (Stand 03/2024)
Hundesolidaritätskasse – Zuschüsse
Übersicht (Stand 2026 / 2027)
Zum Schutz unserer Jagdhunde – Fazit aus 20 Jahren Hundesolidaritätskasse SÜW
Unsere Jagdhunde leisten täglich Außergewöhnliches. Sie arbeiten selbstständig, oft außerhalb unseres direkten Einflussbereichs, und sind dabei besonderen Gefahren ausgesetzt. Verletzungen – im schlimmsten Fall der Verlust eines Hundes – gehören zur Realität jagdlicher Praxis.
Im Landkreis Südliche Weinstraße wurde aus diesem Bewusstsein heraus bereits vor vielen Jahren ein starkes Zeichen gesetzt:
Mit der Hundesolidaritätskasse SÜW hat die Kreisgruppe seither Jahren ein verlässliches System geschaffen, das Hundeführer unterstützt und gleichzeitig das gesamte Jagdhundewesen nachhaltig stärkt.
Bereits im Jahr 2005 wurde diese Idee vorallem durch Uwe Tabel aufgegriffen, umgesetzt und mit der Ausarbeitung einer ersten Satzung auf ein solides Fundament gestellt. Damit wurde der Grundstein für ein System gelegt, das bis heute trägt und kontinuierlich weiterentwickelt wurde. Erst durch die Einrichtung der Hundesolidaritätskasse wurde es möglich, das Jagdhundewesen gezielt und unmittelbar dort zu unterstützen, wo es stattfindet – im praktischen Jagdbetrieb.
Solidarität, die trägt
Das Prinzip ist einfach und überzeugend:
Bei ordnungsgemäß angemeldeten Drück- und Stöberjagden leisten die teilnehmenden Schützen, welche selbst keinen Hund führen, einen Beitrag in eine gemeinsame Kasse. Aus diesen Mitteln werden Hundeführer unterstützt, deren Hunde im Jagdeinsatz zu Schaden kommen.
Klare Regeln sorgen für Transparenz und Fairness:
- rechtzeitige Anmeldung der Jagden
- feste Beitragsstruktur
- geregelte Abläufe im Schadensfall
So entsteht ein System, auf das sich alle Beteiligten verlassen können.
Verlässliche Hilfe im Ernstfall
Kommt es zu einem Schadensfall, greift die Solidaritätskasse nach klar definierten und transparenten Regelungen:
- Übernahme von Tierarztkosten bis zu festgelegten Höchstbeträgen
• Entschädigung im Todesfall, ergänzt durch leistungsbezogene Zuschläge je nach Prüfungsstand des Hundes
• Einbindung von Nachsuchehunden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind
Bestehende Versicherungen – etwa über den Landesjagdverband oder private – werden dabei vorrangig in Anspruch genommen. Die Hundesolidaritätskasse geht jedoch bewusst darüber hinaus: Ihre Entschädigungsgrenzen sind höher angesetzt und ermöglichen eine deutlich weitergehende Absicherung. Dadurch profitieren sowohl Hundeführer, die Leistungen aus bestehenden Versicherungen erhalten und diese aufstocken können, als auch diejenigen, die keine vorrangige Absicherung in Anspruch nehmen können.
Förderung über den Schadensfall hinaus
Die Stärke der Hundesolidaritätskasse SÜW liegt nicht nur in der Hilfe im Ernstfall. Sie investiert gezielt in die Zukunft der Jagdhundearbeit.
So werden beispielsweise Ausbildung, Prüfungswesen und wichtige sicherheitsrelevante Maßnahmen rund um den Jagdhund unterstützt – wie etwa Zuschüsse zu Hundeschutzwesten oder die Förderung von Erste-Hilfe-Kursen.
Damit wird nicht nur geholfen, sondern aktiv vorgesorgt – genau dort, wo es für den praktischen Jagdeinsatz entscheidend ist.
Gemeinschaft als Fundament
Die Hundesolidaritätskasse ist mehr als ein finanzielles Instrument. Sie steht für eine klare Haltung:
Wer aktiv die Jagd ausübt, übernimmt Verantwortung – und keiner wird im Ernstfall allein gelassen.
Diese gelebte Solidarität stärkt nicht nur die einzelnen Hundeführer, sondern das gesamte jagdliche Miteinander innerhalb der Kreisgruppe.
Ein Modell mit Vorbildcharakter
Die Erfahrungen im Kreis Südliche Weinstraße zeigen deutlich: Ein solches System funktioniert – organisatorisch wie finanziell. Mit klaren Statuten, engagierten Verantwortlichen und der Bereitschaft aller Beteiligten konnte ein stabiles und wirkungsvolles Konstrukt geschaffen werden, das Sicherheit bietet, Ausbildung fördert und die Qualität der Jagdhundearbeit nachhaltig stärkt.
Fazit aus beinahe 20 Jahren Hundesolidaritätskasse
Beinahe zwei Jahrzehnte Hundesolidaritätskasse in der Kreisgruppe Südliche Weinstraße zeigen eindrucksvoll:
Solidarität unter Jägerinnen und Jägern ist nicht nur ein Gedanke – sie funktioniert in der Praxis.
Die Kasse hat sich als verlässliches Instrument bewährt, um Hundeführer im Ernstfall zu unterstützen und gleichzeitig die Qualität der Jagdhundearbeit nachhaltig zu fördern. Sie schafft Sicherheit, stärkt die Gemeinschaft und setzt genau dort an, wo Verantwortung für den Jagdhund konkret wird – im jagdlichen Einsatz.
Vor allem aber zeigt sich:
Dort, wo viele bereit sind, gemeinsam Verantwortung zu tragen, entsteht ein System, das für alle einen echten Mehrwert bietet.
Die Erfahrungen aus SÜW zeigen: Eine Hundesolidaritätskasse ist ein Gewinn für die gesamte jagdliche Gemeinschaft. Erste Kreisgruppen haben bereits nachgezogen – ein Schritt in die richtige Richtung. Wir laden weitere herzlich ein, diesen Weg mitzugehen, und unterstützen gerne mit unserer Erfahrung, Mustersatzung und praktischen Tipps.
