Aufgaben des Kreisjagdmeisters

(Auszug des § 38 des LJG vom 5. Februar 1979 (GVBI. S. 23), zuletzt geändert am 25. Juli 2005 (GVBI. vom 2. August 2005 S. 16ff.)

Der Kreisjagdmeister ist als Berater der Unteren Jagdbehörde in allen mit der Jagd in Zusammenhang stehenden Fragen zu hören. Die Vorbereitung jagdlicher Angelegenheiten kann ihm übertragen werden. Der Kreisjagdmeister ist Ehrenbeamter des Kreises.
In kreisfreien Städten sollen die Aufgaben des Kreisjagdmeisters bei der Unteren Jagdbehörde durch Verwaltungsvereinbarung auf den Kreisjagdmeister bei der Unteren Jagdbehörde eines angrenzenden Landkreises übertragen werden.

Der Kreisjagdmeister und sein Stellvertreter werden auf die Dauer von fünf Jahren gewählt; beim Ausscheiden eines Gewählten wird dessen Nachfolger für die Dauer der noch laufenden Amtszeit des Ausgeschiedenen gewählt. Die Wahl bedarf der Bestätigung der Unteren Jagdbehörde.

Seine Tätigkeiten im Kreisjagdbeirat (Auszug aus § 36 LJG)

Bei jeder Unteren Jagdbehörde wird ein Jagdbeirat (Kreisjagdbeirat) gebildet, der die Jagdbehörden in allen wichtigen Fragen der Jagdverwaltung zu beraten hat. Er wirkt bei der Bestätigung oder der Festsetzung der Abschusspläne mit (§21 Abs. 2 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes).

Die Sitzungen des Jagdbeirates werden durch den Kreisjagdmeister einberufen und geleitet.

Der Kreisjagdmeister informiert zu aktuellen Themen

Streckenmeldung Kreis SÜW und Stadt Ld für das JJ 2023/24:

  • Rotwild: Hi Kl I  1, Hi Kl II 2, Hi Kl III.1, 7 Hi Kl III.2,12 Hi Kl IV, 7  AT 15, ST 19, WiKä 21  Sa. 84 Stck
  • Schwarzwild: Kei 273, Ba 209, Ülm 466, Ülw 431, Frim 442, Friw 452  Sa. 2273 Stck
  • Rehwild: männl. 1219  weibl. 1383  Sa. 2602 Stck
  • Hasen 263, Kanin 189, Füchse 1389, Dachse 268, Baumm. 12, Steinm. 147, Waschb. 35, Nutria 5
  • Fasane 138, Ringelt 490, Schnepfen 11, Stocke 111, Rabenkr 1226, Elstern 332 Kanadag 22, Nilg 34

 

Schwarzwild und drohende ASP:

Die Bestände haben sich nach dem milden Winter und dem nassen Frühjahr  überall gut erholt. Aus allen Revieren wird viel Schwarzwild gemeldet, vor allem viele Frischlinge. Angesichts der unweit ausgebrochenen ASP erwarte  ich von  allen Verantwortlichen,  die Bejagung vor allem im Herbst/Winter deutlich und ernsthaft zu forcieren und überall Gesellschaftsjagden durchzuführen. Bei zwei zertifizierten Wildverarbeitern  und einem Wildbrethändler im Kreis,  kann die Verarbeitung, bzw.  der Absatz kein Hinderungsgrund sein.

Der Landkreis wird uns dabei unterstützen und ab Herbst wieder verstärkt  für den Wildverzehr werben.

Mit freundlichen Grüßen
Jörg Sigmund
Kreisjagdmeister