Auf Initiative des Deutschen Jagdverbandes (DJV) erteilte das Bundesverkehrsministerium eine Ausnahmeregelung für die Kitzrettung mit Drohnen.

Somit können unsere Bestandsdrohnen ohne Zertifizierung des Herstellers weiterhin genutzt werden. Der Mindestabstand zu Siedlungen, Erholungsgebieten sowie Industrie- und Gewerbeflächen wird reduziert und ermöglicht so den Einsatz bei der Mahd.

Diese Ausnahmeregelung  ist zunächst auf acht Monate befristet, es wird an einer dauerhaften Lösung gearbeitet.

Allgemeinverfügung

Erlass Tierrettung