Nachweis der Tollwutfreiheit – Früherkennung in der Wildtierpopulation

Nachweis der Tollwutfreiheit Früherkennung in der Wildtierpopulation Untersuchungen auf Tollwut im Jahr 2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum Nachweis der Tollwutfreiheit und zur Früherkennung einer Infektion in der Wildtierpopulation fordert das EU-Tiergesundheitsrecht (s. Anlage 2) in Verbindung mit der Tollwut-Verordnung eine Untersuchung aller Indikatortiere. Die entscheiden­den Indikatortiere für die Zoonose Tollwut sind verendete (auch durch einen Unfall ver­endete) sowie kranke, verhaltensgestörte, abgekommene oder sonst auffällig erlegte, wildlebende Füchse, Marderhunde und Waschbären. Der Fuchs, je nach Region auch der Marderhund oder Waschbär, stellt das natürliche Reservoir für terrestrische Tollwut dar. Bei ihnen kommt eine Infektion mit dem Tollwutvirus mit einer deutlich höheren Wahrscheinlichkeit vor als bei anderen Wildtieren. Das Monitoring gilt landesweit und unabhängig vom Alter der genannten drei Tierarten.

Die Jagdausübungsberechtigten sind verpflichtet (§ 3a Satz 2 Tollwut-VO), alle veren­det aufgefundenen (gerade auch die verunfallten) sowie kranke, abgekommene, ver­haltensgestörte oder anderweitig auffällige erlegte wildlebende Füchse, Marderhunde und Waschbären nach näherer Anweisung der für den Fundort örtlich zuständigen

Kreisverwaltung dieser selbst oder dem Landesuntersuchungsamt (LUA), Institut für Tierseuchendiagnostik, Blücherstr. 34, 56073 Koblenz zuzuleiten. Mit dem Tier sind die entsprechenden Angaben auf dem „Antrag zur Untersuchung auf Tollwut“ (s. Anlage) mitzuteilen. Für die Untersuchung ist der gesamte Tierkörper im Balg einzusenden.

Die Kreisverwaltungen haben Indikatortiere weiter an das LUA zu senden (§ 3a Satz 1 der Tollwut-VO). Um eine korrekte Zuordnung zu gewährleisten ist sicherzustellen, dass die eingesandten Indikatortiere aus dem einsendenden Landkreis stammen. Die Maß­nahmen zur Abklärung eines Tollwutverdachtes bei sonstigen Haus- und Wildtieren gel­ten weiterhin.

Alle Untersuchungen auf Tollwut finden für Rheinland-Pfalz im LUA statt. Alle zur Un­tersuchung auf Tollwut eingesandten Tiere werden virologisch auf das Tollwutvirus untersucht. Vom Untersuchungsergebnis werden der Einsender und die zuständige Kreisverwaltung unterrichtet. Die Kosten der Tollwutuntersuchung der Indikatortiere trägt das Land.

Dem Jagdausübungsberechtigten wird je anerkanntem Indikatortier eine pauschale Entschädigung für den Aufwand des Einsammelns, des vorschriftsmäßigen Verpa­ckens, des Ausfüllens des Probenbegleitscheins und des Versendens / Transportie­rens eines Tierkörpers in Höhe von 50 Euro bezahlt. Die Indikatortiere sind zeitnah nach dem Auffinden oder Erlegen an das LUA zu senden, denn nur so kann das Wie­derauftreten der Tollwut früh erkannt werden. Aus diesem Grund gilt die Entschädi­gungsfähigkeit für Füchse, Marderhunde und Waschbären auch maximal für einen Monat nach dem Auffinden oder Erlegen. Im Falle einer direkten Anlieferung des Tie­res an das LUA, sollte der Jagdausübungsberechtigte die zuständige Kreisverwaltung darüber in Kenntnis setzen.

Wird ein Indikatortier im befriedeten Gebiet erlegt oder gefunden, kann der Einsender für die Einsendung des Tierkörpers samt Probenbegleitschein an das LUA ebenfalls eine Entschädigung erhalten.

Das LUA entscheidet zeitnah gemäß den oben genannten Kriterien über die Entschä­digungsfähigkeit der Indikatortiere. Die Kreisverwaltungen erhalten vom LUA halbjähr­lich eine Auflistung der Indikatortiere.

Die Veterinärämter werden gebeten, die allgemeinen Ordnungsbehörden in ihrem Zu­ständigkeitsbereich entsprechend zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

gez. Dr. Julia Blicke

ANTRAG ZUR UNTERSUCHUNG AUF TOLLWUT