Gute Nachrichten für Wildbret-Liebhaber:
Die aktuelle umfassende Auswertung von über 24.000 Datensätzen des Landesuntersuchungsamtes (LUA) hat gezeigt, dass das Fleisch von Wildschweinen aus allen rheinland-pfälzischen Gemarkungen auch von sogenannten Vielverzehrern unbedenklich konsumiert werden kann. Die bisherige Festlegung von Untersuchungsgebieten kann daher 38 Jahre nach dem Reaktorunfall von Tschernobyl – durch den die Flächen der Bundesrepublik Deutschland aufgrund des „Fallout“ unterschiedlich stark kontaminiert worden waren – formal aufgehoben werden. Bislang musste in zwei festgelegten Untersuchungsgebieten im Pfälzerwald und im Hunsrück jedes erlegte Schwarzwild auf Radiocäsium untersucht werden.
Hier haben Sie die gesamten Hintergrundinformationen.
Nachfolgend die Information des Veterinäramts der KV SÜW
Aufgrund der mehrfachen Änderungen im Jahr 2024 eine kurze Zusammenfassung zur Übersicht:
Das Monitoring des Schwarzwildes auf Radiocäsiumbelastung ist im Landkreis SÜW beendet worden. Die bisherige Festlegung von Untersuchungsgebieten wurde 38 Jahre nach dem Reaktorunfall von Tschernobyl formal aufgehoben. Nun wird (weiterhin) nur noch landesweit im Rahmen der Lebensmittelsicherheit stichprobenartig Schwarzwild auf Radioaktivität untersucht.
Generell kann man sagen, dass von einer starken Beprobung bestimmter Gebiete auf eine stärkere stichprobenhafte Beprobung flächendeckend umgestellt wurde.
Eine Beprobung muss nur nach schriftlicher Aufforderung erfolgen. Sollten die Probenanforderungen zahlenmäßig weiterhin so bleiben wie aktuell gefordert, so sollte jedes Revier einmal alle 5-10 Jahre beprobt werden.
Hasenpest (Tularämie) beim Schwarzwild diagnostiziert
Im Gebiet Johanniskreuz und Forstamt Annweiler wurde vermehrt tote Wildschweine gefunden. Tularämie – Zoonose !
Schwarzwildleber muss verworfen werden
Seit dem 1.8.2024 ist der Verzehr und das in den Verkehrbringen von Wildscheinleber verboten, da die Verunreinigung mit PFAS (Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) zu hoch ist.
Details entnehmen Sie bitte dem Brief des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität.