Info von der Kreisverwaltung SÜW – Stand: Dienstag 24. Septemer 2024
Information für die Jägerschaft im Zusammenhang mit der Afrikanischen Schweinepest in RLP
Sehr geehrte/r Jäger/in,
aktuelle Informationen zur Afrikanischer Schweinepest werden bei neuen Entwicklungen per E-Mail an Sie versendet, es gilt stets die neuste Fassung.
Aktuelle Lage:
Die Lage hat sich seit der letzten Information nicht verändert. Der Landkreis Südliche Weinstraße ist weiterhin noch nicht von Restriktionszonen betroffen. Es gelten weiterhin die bereits veröffentlichten Informationen.
In Rheinland-Pfalz wurden bisher insgesamt 50 ASP-Fälle bei Wildschweinen gemeldet, die in den Landkreisen Alzey-Worms und Mainz-Bingen innerhalb des bestehenden Kerngebiets liegen. Außerdem wurde ASP bei einem Kleinstbetrieb im Landkreis Bad Dürkheim festgestellt.
Aktuelle Lageberichte finden Sie unter diesem Link.
Im Hinblick auf das aktuelle Seuchengeschehen ASP empfehlen wir, falls nicht bereits gängige Praxis:
- alle Teilstücke von erlegtem Wildschweinfleisch, das nicht für den Eigenbedarf bestimmt ist, zu etikettieren
- Wildmarkennummer, Datum der Erlegung sowie Datum der Haltbarmachung (Einfrieren, Räuchern, Pökeln etc.) sollte jedem Teilstück beiliegen (z.B. durch beschriftete Umverpackung)
- eine einwandfreie Nachverfolgung kann bei etwaigen Vermarktungsbeschränkungen im eintretenden Seuchenfall entscheidend für eine Vermarktung sein
Das LUA weist weiterhin daraufhin, dass
- bei einer eingesendeten Probe zur Untersuchung auf ASP/KSP bei der Ortsangabe des Wildschweinfundes die Zugehörigkeit zur Gemeinde im Klartext angegeben werden soll
- Rückfragen zur Prämie für eingesendete Proben dem Landesjagdverband zu stellen sind, da dieser für die Prämienzahlung verantwortlich ist
- zur Untersuchung AUSSCHLIEßLICH Blut, Milz, Lymphknoten oder langer Röhrenknochen (Oberschenkel/-arm) einzusenden sind, anderes Probenmaterial kann nicht untersucht werden
Beprobung:
- Jedes verunfallte (Unfallwild), verendete (Fallwild) oder krank erlegte Wildschwein muss beprobt werden
- Gesund erlegtes Schwarzwild wird weiterhin nach Stichprobenplan (im Anhang) beprobt, bitte beachten Sie diesen
- Hinweise zur Probenentnahme finden Sie auf dem Merkblatt: „Entnahme von Proben zur Untersuchung auf Klassische Schweinepest und Afrikanische Schweinepest bei Wildschweinen“
- Ein Video zur Probenentnahme finde Sie unter folgendem Link: https://www.wald.rlp.de/mediathek/wald-tiere#c34431
- Probenmaterial: Blut, Milz, Lymphknoten, langer Röhrenknochen (Oberschenkel/-arm)
- Material zur Probenentnahme kann beim Veterinäramt (An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau) nachtelefonischer Anmeldung (06341 940-360) zu den Geschäftszeiten abgeholt werden. Bitte beachten Sie, die im Merkblatt beschriebenen EDTA-Kabevetten (Blutprobenröhrchen) zu verwenden
- Hinweise zur Verpackung der Proben bietet das Merkblatt „Verbringen von Proben zur Untersuchung auf Klassische Schweinepest und Afrikanische Schweinepest bei Wildschweinen“
- Der aktuelle Begleitschein ist der Proben beizulegen, die Einsendung von Proben wird Ihnen in Höhe von 70 € pro eingesendeter Probe entschädigt
- Sie werden grundsätzlich nur über positive Befunde informiert, keine Benachrichtigung entspricht also einem negativen Ergebnis
- Beprobte Tierkörper können beim Veterinäramt nach telefonischer Anmeldung (06341 940-360) zu den Geschäftszeiten zur Beseitigung abgegeben werden. Die Tierkörper müssen hierfür auslaufsicher doppeltverpackt werden (in Kadavertüten oder stabiler auslaufsicherer Plastikverpackung)
- Aufgrund der hohen Ansteckungsgefahr für die Schweinepopulation ist unbedingt auf strenge Hygiene zu achten
Weitere Informationen zur Bekämpfung der ASP
- Im Falle eines Seuchenausbruchs besteht die Möglichkeit in registrierten Wildkammern bei Aufhebung des Jagdverbotes weiterhin aufzubrechen. Sollte Ihre Wildkammer bereits registriert sein, sind keine weiteren Maßnahmen zu treffen. Haben Sie eine Wildkammer, die nicht registriert ist, so melden Sie sich bitte bei uns, um eine Registrierung vorzunehmen.
- Ab sofort dürfen Drohnen, die für die Rehkitzrettung vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gefördert wurden, auch für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) genutzt werden. Dazu hatte das BMEL die Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft (BLE) angewiesen, die entsprechende Förderrichtlinie zu ändern. Die Drohnen können nun auch für die Suche nach, aufgrund des Seuchengeschehens verendeten, Wildschweinen eingesetzt werden. Sollten im Kreis SÜW solche Drohnen beschafft worden sein, die zur Wildschwein-/Kadaversuche eingesetzt werden könnten, bitten wir um kurze Rückmeldung
Neue Informationen aus dem Bereich der Fleischhygiene:
- Aufgrund der Mitteilungen anderer Bundesländer über hohe PFAS-Gehalte (per- und polyfluorierte Chemikalien) in Wildschweinlebern wurden in Rheinland-Pfalz im Auftrag des MKUEM ebenfalls Untersuchungen durchgeführt, die jetzt abgeschlossen sind. Die Ergebnisse zeigen, dass alle Wildschweinlebern sehr hoch mit PFAS belastet sind, wobei die gemessenen Gehalte in der gleichen Größenordnung liegen wie Gehalte in vorangegangenen Untersuchungen aus anderen Bundesländern. Wildschweinleber darf nicht mehr in den Verkehr gebracht werden und aus gesundheitlichen Gründen sollte auch im Privathaushalt der Jägerinnen und Jäger auf den Verzehr von Wildschweinleber verzichtet werden.
- Die Pflicht zur Untersuchung von Schwarzwild auf eine erhöhte Strahlenbelastung ist in allen Revieren in Rheinland-Pfalz aufgehoben worden. Hier der Link zum Artikel.
Zudem befürworten wir eine intensive Bejagung des Schwarzwildes zur Verringerung der Populationsdichte.
Aktuelle Geschäftszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch, 8 -12 Uhr und 14 -16 Uhr
Donnerstag 8-12 Uhr und 14-18 Uhr
Freitag 8- 13 Uhr
Über aktuelle Entwicklungen informieren wir Sie weiterhin.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team des Veterinäramts Südliche Weinstraße
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
Abteilung Veterinärwesen, Landwirtschaft und Weinbau
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau
Telefon: 06341 – 940 360
Telefax: 06341 – 940 508
E-Mail: veterinaeramt@suedliche-weinstrasse.de
Internet: www.suedliche-weinstrasse.de